Das Dienstradleasing bei BikeOnic

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Leasing ist ganz einfach

Dienstradleasing ermöglicht immer mehr Menschen, mit einem hochwertigen und individuellen Fahrrad oder E-Bike unterwegs zu sein. Das ist sowohl im Alltag als auch für den Weg zur Arbeit besonders praktisch. Und davon profitieren alle: Jobradler, Arbeitgeber und natürlich die Umwelt.

Was ist Leasing? 

Es funktioniert ähnlich wie das bekannte Dienstwagenleasing − nur mit Fahrrädern und E-Bikes statt Autos. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beziehen ihr Wunschrad einfach und bequem über den Arbeitgeber und sparen dabei. 

Der Leasingvertrag würde im Falle eines Abschlusses zwischen deinem Arbeitgeber und der Leasinggesellschaft seiner Wahl zustande kommen. Im Anschluss gibt es zwischen dir und deinem Arbeitgeber einen Überlassungsvertrag.  

Welche Vorteile bringt dir Leasing?

Willst du ein Dienstfahrrad oder E-Bike per Gehaltsumwandlung nutzen, profitierst du von einer steuerlichen Förderung (0,25 %-Regel) und sparst bis zu 40 Prozent. 

Du kannst nach der Laufzeit dein Rad einfach zurückgeben und direkt im Anschluss ein neues leasen. So fährst du immer ein aktuelles Bike. Das kannst du nicht nur für den Arbeitsweg nutzen, sondern darüber hinaus auch im privaten Bereich


Welche Voraussetzungen brauchst du?

  • der Hauptsitz deines Arbeitgebers ist in Deutschland
  • dein Arbeitgeber bietet Leasing an – falls nicht, nimm einfach Kontakt mit der Leasinggesellschaft auf und fordere deine Vertragsunterlagen direkt an
  • alle Räder von 749,00 € bis 11.900 €
  • du benötigst ein Benutzerkonto im Leasingportal (über den Arbeitgeber)

Wie funktioniert Leasing, wenn du Online kaufst?

  1. Willst du ein Rad leasen, kannst du vorher eine umfangreiche Beratung zum Modell und zur passenden Größe bei uns nutzen.
  2. Hast du dich für ein Rad entschieden, bestellst du dies einfach (inkl. leasingfähigem Zubehör) über unseren Online-Shop, wählst die Zahlart Vorkasse.
  3. Danach teilst du uns deine Bestellnummer und deine im Portal verwendete Mail-Adresse mit. Wir erstellen das Angebot an die Leasinggesellschaft.
  4. Du lädst dann nur noch den unterschriebenen Überlassungsvertrag ins Portal hoch und bestätigt somit das Angebot durch Abschluss des Bestellantrags.
  5. Nach der Freigabe durch deinen Arbeitgeber und durch die Leasinggesellschaft erstellen wir den Lieferauftrag und du bekommst dein Wunschbike per Spedition ausgeliefert.
  6. Bestätige danach nur noch den Erhalt und wir wickeln den letzten Schritt mit JobRad ab.

Nähere Infos findest du hier.

Die Leasingraten werden dann monatlich von deinem Bruttolohn einbehalten. Berechne mit dem JobRad-Rechner ganz einfach deine monatlichen Raten!



Du bist selbstständig? Kein Problem

Auch für dich funktioniert das Fahrrad-Leasing ganz einfach. Nähere Details findest du hier im Portal. Bei der Abwicklung unterstützen wir dich gern.

Was ist leasingfähiges Zubehör?

Zusätzlich zu deinem Wunschrad hast du auch die Möglichkeit, verschiedenes Zubehör zu leasen. Eine Übersicht dazu findest du auf dem Merkblatt zum leasingfähigen Zubehör

Alles Rund um Versicherung, Inspektion und Full-Service

Dein Rad ist über den gesamten Zeitraum des Leasings Vollkasko-versichert. Diese Versicherung wird von deinem Arbeitgeber beim Leasingvertrag bereits mit abgeschlossen. Optional kannst du die je nach Gesellschaft Inspektionen und Full-Service kostenpflichtig dazu buchen. 

Unsere Empfehlung: Der optimale Zeitpunkt für die erste Inspektion ist in der Regel zehn bis zwölf Monate nach Übernahme des Rads. Lass anschließend die weiteren Inspektionen im jährlichen Abstand durchführen. Auf diese Weise bleibt dein Bike immer in Schuss. Hierfür kannst du auch gerne einen Service in unseren Werkstätten in 88317 Aichstetten oder in 87700 Memmingen buchen.


Das Leasing endet – Und dann?

Die Leasinggesellschaft macht dir ca. 3 Monate vor Ende der Leasingzeit ein Angebot zur Übernahme deines Fahrrads mit einer finalen Rate. Wenn du das Angebot annimmst, gehört das Rad dir. Alternativ kannst du das Rad einfach an die Leasinggesellschaft zurückgeben.  

Rückgabe nach Beendigung? 

Nimmst du das Angebot der Leasingfirma nicht an, geht das Rad an die Leasingfirma zurück, da sie Eigentümer ist.  

Vorher muss natürlich der Zustand des Rads geprüft werden. In dem Fall bist du zur letzten Durchsicht verpflichtet, die Kosten dafür liegen auch bei dir.  Das Rad wird in einem vertraglich definierten Zustand zurückgegeben. Was das genau heißt, erklärt dir die Leasingfirma. Diese gibt dir auch eine Checkliste für die Rückgabe. Die Durchsicht muss von einem zertifizierten Händler erfolgen. Danach erfolgt die Rückholung durch die Leasingfirma, sie organisiert alles für dich. 

Besonderheiten wie Gewährleistung oder Versicherungsfall

Für dein BIke stehen dir selbstverständlich die Rechte im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung zu. Sie gilt zwei Jahre ab Übernahme des Bikes. Wir sind dein Ansprechpartner zu allen Fragen zur Gewährleistung.


Schadenfälle durch Unfall oder Diebstahl, werden direkt über das Portal deines Arbeitgebers gemeldet und über die Versicherung abgewickelt. Detaillierte Infos zum Versicherungsumfang kann dir dein Arbeitgeber geben. 



Unsere Partner-Leasinggesellschaften